ANWALTSKANZLEI FÜR LIZENZRECHT

Fachanwalt Dr. Waltemathe ist seit 20 Jahren auch als Anwalt für Lizenzrecht – sowie der damit verbundenen Bereiche – bundesweit tätig; seine Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg ist hochspezialisiert und fokussiert auf

  • Lizenzstreitigkeiten, insbesondere internationale Lizenzstreitigkeiten,
  • Lizenzvertragsverhandlungen,
  • Software-, Marken-, Design-, Patent- und Kartellrecht,
  • bundesweite Vertretung in Gerichtsverfahren (Klageverfahren, Verfügungsverfahren) und Abmahnverfahren, sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten.

Schwerpunktmäßig unterstützt die Kanzlei Mandanten aus dem Gesundheitssektor, dem Softwaresektor, aber auch aus dem Kraftfahrzeugsektor. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um mittlere und große Unternehmen – sowohl im Inland als auch aus dem Ausland. Es werden aber auch Startups und Anwaltskanzleien beraten.

Möchten Sie Ihre Software bzw. Ihr Geistiges Eigentum gewinnbringend einsetzen, insbesondere lizenzieren? Oder möchten Sie eine Lizenz erwerben? Ein Anwalt für Lizenzrecht kann Sie unterstützen: Die Kanzlei berät und vertritt Sie vor allem, wenn es um  Software-Lizenzverträge, Daten-Lizenzverträge, Patent-Lizenzverträge, Marken-Lizenzverträge oder Design-Lizenzverträge geht. Sowie solche Verträge, welche regelmäßig wesentliche lizenzvertragliche Elemente beinhalten, vor allem Kooperationsverträge, Forschungs- und Entwicklungsverträge, Technologietransfers bzw. Know-How-Überlassung.

Zum Lizenzrecht gehören in der Praxis im Wesentlichen die folgenden Rechtsgebiete:

  • Das jeweils einschlägige Schutzrecht, also z.B. das Datenbankrecht, Patentrecht, das Markenrecht, das Softwarerecht, das Designrecht oder das Urheberrecht. Dies bestimmt den Gegenstand und Kern des Lizenzrechts.
  • Das Schuldrecht, aus welchem Rechte und Pflichten folgen und welches insbesondere Konsequenzen von Leistungsstörungen regelt.
  • Das Kartellrecht, welches der Vertragsgestaltung Grenzen setzt – und im Einzelfall sogar eine Verpflichtung zum Vertragsschluss vorsehen kann.
  • Das Steuerrecht, welches regelmäßig wesentliche Auswirkungen auf den finanziellen Erfolg eines Lizenzvertrags hat.

Insbesondere die ersten drei Rechtsbereiche spielen bei Auseinandersetzungen unter Unternehmen eine Rolle. Für diese Bereiche beansprucht die Kanzlei Expertise und darauf konzentriert sie sich.

  • Neben der Beratung zur Vertragsgestaltung geht es vor allem um die Vertretung in Auseinandersetzungen, welche aus den Verträgen resultieren. Etwa eine Vertragsverletzung durch Überschreiten der Lizenzrechte oder einer fehlerhaften Berechnung der Lizenzgebühren.
  • Ein weiterer Schwerpunkt ist im Bereich Lizenz- bzw. Know-How-Gewährung die Beratung im Kartellrecht. Hier kann es auch um die Themen „Zwangslizenz“ bzw. „Fair Reasonable And Non-Discriminatory“-Lizenzgebühren (=“FRAND“-Lizenzgebühren)  gehen, insbesondere bei standardessentiellen Patenten (SEP). Bei diesbezüglichen Streitigkeiten können alternative Streitschlichtung, etwa Mediation oder ein Schiedsgerichtsverfahren, in Frage kommen.
  • Der Abschluss oder die Änderung eines Lizenzvertrags kann dabei auch aus einer Unterlizenzierung oder einer Verletzung von Patenten, Software und/oder Marken Dritter folgen. Etwa wenn der Rechteinhaber den Abschluss einer Lizenz verlangt.
  • Im Bereich der Nutzungsrechte für Software, hat sich im Zuge der zunehmenden Digitalisierung neues Konfliktpotential ergeben. So stellt sich z.B. die Frage, ob bzw. inwiefern Lizenzmodelle auf die Automatisierung von Geschäftsprozessen anzupassen sind (Stichwort indirekte Nutzung). Dies kann etwa SAP- oder Oracle-Programme betreffen.
  • Weiterhin ergibt sich im Zuge der Ausweitung von Online-Inhalten etwa die Gefahr, dass (tatsächlich oder veremeintlich) geschützte Inhalte von Websites Rechteinhaber verletzen.

Bei all diesen Streitigkeiten unterstützt und vertritt Sie die Kanzlei. Im Rahmen von Abmahnverfahren, in  Gerichtsverfahren, die auf Unterlassung und Schadensersatz gerichtet sind (ggf. vor Schiedsgerichten). Oder bei einer außergerichtlichen Streitbeilegung oder (Neu-)Verhandlungen bzw. Vertragsanpassungen.